Büro, Austellung & Beratung

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Fr. 8:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 14:30 Uhr

Telefonnummer

Adresse

Sankt - Ulrich - Straße 23
97688 Bad Kissingen - Poppenroth

Energieberatung

Wir bieten Ihnen die Energieberatung für folgende Bereiche:

Neubau (Wohn- und Nichtwohngebäude)

Berechnung und Ausstellen von Energieausweisen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Beratung zur Wahl der Baumaterialien von Haus- und Heiztechnik.

Bestand (Wohn- und Nichtwohngebäude)

Berechnung und Ausstellen von Energieausweisen.

Erfassen des bauphysikalischen Ist - Zustands eines Gebäudes.

Optimierungsvorschläge für das vorhandene Gebäude.

Gebäude in ökologischer und ökonomischer Hinsicht.

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INFO

Der Energieausweis für Gebäude

Nicht alle Gebäude brauchen denselben Energieausweis. Je nach Größe und Alter der Immobilie muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten ausgestellt und für bestimmte ältere Wohngebäude. Für alle anderen reicht der Verbrauchsausweis. Wer möchte, kann sich aber auch auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

Seit 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Immobilienbesitzer, die ihr Wohngebäude vermieten oder verkaufen wollen.

Außerdem kann der Verbrauchsausweis für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen ausgestellt werden sowie für Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 saniert wurden und für jeden Altbau ab Baujahr 1978.

Nicht-Wohngebäude im Altbau brauchen seit 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Dabei besteht generell Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss bereits seit Oktober 2007 ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen beträgt generell zehn Jahre. Das gilt auch für Ausweise, die freiwillig vor dem Inkrafttreten der EnEV 2007 oder in der Zeit der Übergangsregelung ausgestellt werden.

Wahlmöglichkeit:

Bis zum 30.09.2008 bestand für alle Wohngebäude im Bestand eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Energieausweisen!
Seit dem 01.10.2008 sind für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem
01.11.1977 gestellt wurde, nur noch Bedarfsausweise zulässig.
Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erreicht wird.

Kosten:

Bei uns liegen die Kosten für einen Verbrauchsausweis zwischen 80,- und 150,- Euro, je nachdem, ob und wie die benötigten Daten für den Energieausweis bereitgestellt werden und ob ein Besuch von uns benötigt / gewünscht wird.

Für den Bedarfsausweis liegen die Preise höher, da deutlich mehr Daten zur Berechnung des Bedarfs benötigt werden. Beim vereinfachten Verfahren ohne Vor-Ort-Begehung und Vermessung liegt der Preis zwischen etwa 200,- und 300,- Euro.
Beim Bedarfsausweis, der über das ausführliche Verfahren mit Begehung und Vermessung des Gebäudes erstellt wird, ist im Wohnbau je nach Größe des Objekts mit 350,- bis durchaus 1.000,- Euro zu rechnen.

Für den Nicht-Wohnbau gelten komplexere Vermessungen und Berechnungen, so dass der Preis speziell für das jeweilige Objekt ermittelt werden muss.
Bei Interesse oder weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an uns:

Kröckel Haustechnik GmbH & Co. KG

Tel.: 09736 / 1215
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können!

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