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WHG Fachbetrieb

Arbeiten (Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung) an Öllageranlagen / Heizöltanks  dürfen bei oberirdischen Anlagen > 1000 Liter und unterirdischen Anlagen nur von "Fachbetrieben" durchgeführt werden. (*)
(*) gilt für das Bundesland Bayern, andere Bundesländer evtl. abweichend!

Fachbetrieb, überwachter Fachbetriebe oder auch WHG - Fachbetrieb (WHG = Wasserhaushaltsgesetz)

Unser Unternehmen erfüllt die Eigenschaften des Fachbetriebs und wir sind Mitglied bei der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen e.V.

Wann wird ein Fachbetrieb nach WHG benötigt?

Sie als Kunden (im WHG als Betreiber der Öllageranlage genannt) haben einen Fachbetrieb zu beauftragen, wenn folgende Tätigkeiten ausgeführt werden sollen:
  • Aufstellung und den Einbau von Heizöllageranlagen und deren Komponenten
  • Instandhaltung, Instandsetzung von Heizöllageranlagen und deren Komponenten

Was zeichnet einen Fachbetrieb aus?

Ein Fachbetrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der "technisch Verantwortliche" muss einschlägige Kenntnisse nachweisen.
  • Das ausführende Personal muss über eine ausreichende Sachkunde verfügen und die erforderlichen Fertigkeiten beherrschen.
  • Der Betrieb muss die erforderliche technische Ausstattung nachweisen (Geräte, Werkzeuge).

Er muss Mitglied einer Überwachungs- oder Gütegemeinschaft sein oder mit einer Sachverständigen-Organisation einen Überwachungsvertrag abgeschlossen haben (Der Betrieb muss “überwacht” sein).

Der Fachbetrieb darf nur solche Anlagenarten errichten, unterhalten und reinigen, für die er die Anforderungen der Regeln der Technik gewährleisten kann.
Fachbetriebe werden mindestens alle 2 Jahre überprüft, ob die geforderten Voraussetzungen noch vorliegen.

Achtung: Nur dadurch, dass ein Heizungsbauer die Qualifikation des Meisters, oder Technikers erfüllt reicht ohne Zusatzqualifikation und ohne Überwachung nicht aus um Fachbetrieb zu sein!
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Warum einen Fachbetrieb nach WHG beauftragen?

Fachbetriebe nach WHG weisen in der Regel ein höheres “know-how” für die geforderten Arbeiten aus als Betrieb die sich in diesem Bereich nicht der Überwachung unterziehen.
Weiterhin begeht man als Betreiber eine Ordnungswidrigkeit nach WHG, wenn Unternehmen beauftragt werden, die nicht Fachbetrieb nach WHG sind.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Auch im Schadensfall wird es Probleme geben (z.B. mit der Regulierung der eigenen Versicherung, oder der Haftpflicht- versicherung des ausführenden “Nicht”-Fachbetriebs), wenn Arbeiten von “Nicht”-Fachbetrieben durchgeführt worden sind, da “Nicht”-Fachbetriebe Arbeiten an Öltankanlagen wie oben aufgeführt schlichtweg nicht durchführen dürfen!

Unser Unternehmen erfüllt die Eigenschaften des Fachbetriebs und wir sind Mitglied bei der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen e.V.
ÜWG mit uns auf der sicheren Seite
Bei Interesse oder weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an uns:

Kröckel Haustechnik GmbH & Co. KG

Tel.: 09736 / 1215
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können!

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Kröckel Haustechnik GmbH & Co. KG
Bad + Wärme


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